Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Verleih von Flexzelten an private und gewerbliche Kunden
- 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Flexzelte Harz & Heide (nachfolgend „Verleiher“ genannt) und Mietern (nachfolgend „Mieter“ genannt), unabhängig davon, ob es sich um Privatpersonen oder gewerbliche Kunden handelt, über die Vermietung von Flexzelten.
- 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung eines oder mehrerer Flexzelte zur privaten oder gewerblichen Nutzung. Eine anderweitige Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verleihers.
- 3 Mietdauer und Rückgabe
- Die Mietdauer beginnt und endet zu den im Vertrag vereinbarten Zeitpunkten.
- Das Zelt ist vom Mieter spätestens zum vereinbarten Rückgabetermin vollständig, gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
- Verspätete Rückgaben können mit zusätzlichen Mietkosten in Rechnung gestellt werden.
- 4 Mietpreis und Zahlung
- Der Mietpreis richtet sich nach der aktuellen Preisliste des Verleihers bzw. dem individuell vereinbarten Preis.
- Die Zahlung erfolgt im Voraus, sofern nicht anders vereinbart.
- Eine Kaution kann verlangt werden, über deren Höhe der Mieter vor Vertragsschluss informiert wird.
- 5 Pflichten des Mieters
- Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Zelt sorgfältig zu behandeln und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
- Eine Untervermietung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verleihers gestattet.
- Der Mieter hat den Verleiher unverzüglich über Schäden oder Mängel zu informieren.
- 6 Haftung bei Schäden und Verlust
- Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit auftretenden Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Nachlässigkeit oder mutwillige Zerstörung verursacht werden.
- Bei Verlust oder totaler Zerstörung des Zelts ist der Mieter verpflichtet, den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
- Normale Abnutzungserscheinungen gelten nicht als Schaden.
- Es wird empfohlen, eine geeignete Haftpflichtversicherung abzuschließen, insbesondere bei gewerblicher Nutzung.
- 7 Höhere Gewalt
- Kann das Zelt aufgrund höherer Gewalt (z. B. Sturm, Unwetter, Naturkatastrophen) nicht genutzt oder beschädigt werden, so haftet keine der Parteien für dadurch entstehende Schäden oder Ausfälle.
- Ist das Zelt infolge höherer Gewalt während der Mietzeit vollständig zerstört, haftet der Mieter nicht, sofern er alle zumutbaren Schutzmaßnahmen getroffen hat.
- In solchen Fällen wird die Mietzeit nicht berechnet oder anteilig erstattet.
- 8 Rücktritt und Stornierung
- Der Mieter kann vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Die Höhe einer etwaigen Stornogebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts:
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
- 13 bis 3 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
- weniger als 3 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises
- Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
- 9 Gewährleistung
Der Verleiher gewährleistet, dass das Zelt bei Übergabe funktionstüchtig und in einem sicheren Zustand ist. Mängel sind bei Übernahme sofort anzuzeigen.
- 10 Gerichtsstand und Rechtswahl
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Bei Verträgen mit gewerblichen Mietern ist der Gerichtsstand der Sitz des Verleihers.
- Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
- 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.