Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Verleih von Flexzelten an private und gewerbliche Kunden

  • 1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Flexzelte Harz & Heide (nachfolgend „Verleiher“ genannt) und Mietern (nachfolgend „Mieter“ genannt), unabhängig davon, ob es sich um Privatpersonen oder gewerbliche Kunden handelt, über die Vermietung von Flexzelten.

  • 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung eines oder mehrerer Flexzelte zur privaten oder gewerblichen Nutzung. Eine anderweitige Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verleihers.

  • 3 Mietdauer und Rückgabe
  1. Die Mietdauer beginnt und endet zu den im Vertrag vereinbarten Zeitpunkten.
  1. Das Zelt ist vom Mieter spätestens zum vereinbarten Rückgabetermin vollständig, gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
  2. Verspätete Rückgaben können mit zusätzlichen Mietkosten in Rechnung gestellt werden.
  • 4 Mietpreis und Zahlung
  1. Der Mietpreis richtet sich nach der aktuellen Preisliste des Verleihers bzw. dem individuell vereinbarten Preis.
  2. Die Zahlung erfolgt im Voraus, sofern nicht anders vereinbart.
  3. Eine Kaution kann verlangt werden, über deren Höhe der Mieter vor Vertragsschluss informiert wird.
  • 5 Pflichten des Mieters
  1. Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Zelt sorgfältig zu behandeln und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
  2. Eine Untervermietung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verleihers gestattet.
  3. Der Mieter hat den Verleiher unverzüglich über Schäden oder Mängel zu informieren.
  • 6 Haftung bei Schäden und Verlust
  1. Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit auftretenden Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Nachlässigkeit oder mutwillige Zerstörung verursacht werden.
  2. Bei Verlust oder totaler Zerstörung des Zelts ist der Mieter verpflichtet, den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
  3. Normale Abnutzungserscheinungen gelten nicht als Schaden.
  4. Es wird empfohlen, eine geeignete Haftpflichtversicherung abzuschließen, insbesondere bei gewerblicher Nutzung.
  • 7 Höhere Gewalt
  1. Kann das Zelt aufgrund höherer Gewalt (z. B. Sturm, Unwetter, Naturkatastrophen) nicht genutzt oder beschädigt werden, so haftet keine der Parteien für dadurch entstehende Schäden oder Ausfälle.
  2. Ist das Zelt infolge höherer Gewalt während der Mietzeit vollständig zerstört, haftet der Mieter nicht, sofern er alle zumutbaren Schutzmaßnahmen getroffen hat.
  3. In solchen Fällen wird die Mietzeit nicht berechnet oder anteilig erstattet.
  • 8 Rücktritt und Stornierung
  1. Der Mieter kann vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Die Höhe einer etwaigen Stornogebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts:
  • bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
  • 13 bis 3 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
  • weniger als 3 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises
  1. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
  • 9 Gewährleistung

Der Verleiher gewährleistet, dass das Zelt bei Übergabe funktionstüchtig und in einem sicheren Zustand ist. Mängel sind bei Übernahme sofort anzuzeigen.

  • 10 Gerichtsstand und Rechtswahl
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Bei Verträgen mit gewerblichen Mietern ist der Gerichtsstand der Sitz des Verleihers.
  3. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
  • 11 Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.